Barrierefreiheit wird Pflicht: das müssen Unternehmen beachten
22. Mai 2025
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bringt für viele Unternehmen neue gesetzliche Anforderungen mit sich.
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollständig in Kraft. Für viele Unternehmen bringt das neue gesetzliche Anforderungen mit sich, besonders, wenn sie digitale Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten.
Das Gesetz verpflichtet dazu, digitale Angebote wie Websites, Online-Shops, mobile Apps, E-Books oder auch Selbstbedienungsterminals so zu gestalten, dass sie barrierefrei zugänglich sind. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe an der digitalen Welt zu ermöglichen.
Für Unternehmen bedeutet das: Wer künftig digitale Produkte oder Services anbietet, muss sicherstellen, dass diese auch von Menschen mit Einschränkungen problemlos genutzt werden können: z. B. durch screenreader-freundliche Inhalte, ausreichende Kontraste oder gut verständliche Navigation.
Auch wenn der Stichtag im Sommer 2025 liegt, lohnt es sich, frühzeitig aktiv zu werden. Denn Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance: Sie verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle und öffnet neue Zielgruppen.
