Nebenberuflich selbstständig – was bedeutet das für Ihre Krankenversicherung?
19. August 2025
Ein Nebenerwerb kann viele berufliche Vorteile mit sich bringen. Wichtig ist jedoch, die Rahmenbedingungen im Blick zu behalten – insbesondere in Bezug auf die Kranken- und Pflegeversicherung.
Wenn Sie eine Hauptbeschäftigung haben und sich zusätzlich nebenberuflich selbstständig machen, bleiben Sie in der Regel über Ihren Hauptjob versichert. Zusätzliche Beiträge für die nebenberufliche Selbstständigkeit fallen normalerweise nicht an.
Beachten Sie jedoch: Ihre Nebentätigkeit darf weder in zeitlichem Umfang noch im Gewinn den Hauptberuf übersteigen. Ist das doch der Fall, wird Ihre Selbstständigkeit als Haupterwerb eingestuft und Sie müssen sich entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichern.
Darüber hinaus gilt: Sobald Sie Personal einstellen, werden Sie grundsätzlich als hauptberuflich selbstständig eingestuft – mit Ausnahme, wenn es sich lediglich um eine einzelne Minijobberin oder einen einzelnen Minijobber handelt.
