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Neue EU-Verpackungsverordnung ab August

30. März 2026

Ab dem 12. August 2026 tritt die neue EU-Verpackungsverordnung in Kraft. Ihr Ziel ist es, Verpackungsmüll zu reduzieren und den Umgang mit Ressourcen nachhaltiger zu gestalten.

Die Regelungen gelten für alle Unternehmen, die verpackte Produkte verkaufen oder versenden – unabhängig von Größe oder Branche. 

Künftig werden strengere Vorgaben eingeführt: Verpackungen dürfen nicht unnötig groß sein, und ein übermäßiger Einsatz von Material wird untersagt. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an das Verpackungsdesign. Verpackungen sollen so gestaltet werden, dass sie leichter recycelt werden können, zum Beispiel durch trennbare Materialien und eine bessere Sortierfähigkeit. Wichtig ist außerdem: Auch Kleinunternehmen, kleine Online-Shops und Start-ups müssen diese Regeln einhalten – Ausnahmen sind kaum vorgesehen.

Unternehmen, die verpackte Waren vertreiben, sollten daher frühzeitig prüfen, ob ihre Verpackungen recyclingfähig sind und ob sich Material oder Volumen einsparen lässt. Trotz zusätzlicher Pflichten hat die Verordnung auch eine positive Seite: Nachhaltige Verpackungen schonen Ressourcen, unterstützen den Umweltschutz und können für Kundinnen und Kunden praktischer und attraktiver sein.

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