Selbständige müssen Kassenmeldepflicht beachten
9. September 2025
Die Kassenmeldepflicht betrifft alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die ein elektronisches Kassensystem nutzen.
Die Kassenmeldepflicht betrifft alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die ein elektronisches Kassensystem nutzen. Seit dem Juli 2025 muss jede elektronische Registrierkasse beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Zusätzlich sind die Geräte mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten, die Manipulationen verhindert und jede Transaktion unveränderbar speichert.
Wichtig:
Anmeldung der Kasse beim Finanzamt innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme.
Aufbewahrungspflicht der Daten (10 Jahre).
Pflicht zur Belegausgabe an Kunden.
Ziel ist mehr Transparenz und Fairness im Wettbewerb, indem Schwarzumsätze und Manipulationen an Kassenaufzeichnungen verhindert werden.
