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E-Rechnungspflicht: Was gilt es zu beachten?

13. Januar 2025

Was ändert sich mit der Umstellung auf elektronische Rechnungen?

Pflicht zur E-Rechnung: Was KMUs wissen müssen!

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Pflicht zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen. Auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) müssen sich umstellen, um rechtliche Vorgaben einzuhalten und von den Vorteilen zu profitieren.

Was bedeutet das konkret?

  • Pflicht bei öffentlichen Aufträgen: Schon länger müssen Lieferanten der öffentlichen Hand E-Rechnungen einreichen. Jetzt wird das auch im B2B-Bereich zur Pflicht!

  • Standardformate: E-Rechnungen müssen auf einem XML-Format basieren – PDFs allein reichen nicht aus.

Warum die Umstellung Sinn macht

  • Kosten sparen: Weniger Papier und schnellere Verarbeitung.

  • Zeit gewinnen: Automatisierter Austausch und nahtlose Integration in Buchhaltungssoftware.

  • Nachhaltigkeit: E-Rechnungen reduzieren den Papierverbrauch und schonen die Umwelt.

Wen trifft die E-Rechnungspflicht:

  • alle regulären Gewerbetreibende

  • Land- und Forstwirte

  • Freiberufler

  • Vermieter von Wohn- und Gewerberäumen

  • Betreiber einer Photovoltaikanlagen

  • Kleinunternehmer

  • Inhaber eines Liebhabereibetriebs

  • Gemeinnützige Vereine

Bei Fragen wenden Sie sich am besten an Ihren Steuerberater oder besucht unseren nächsten »Buchhaltungsworkshop!

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