E-Rechnungspflicht: Was gilt es zu beachten?
13. Januar 2025
Was ändert sich mit der Umstellung auf elektronische Rechnungen?
Pflicht zur E-Rechnung: Was KMUs wissen müssen!
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Pflicht zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen. Auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) müssen sich umstellen, um rechtliche Vorgaben einzuhalten und von den Vorteilen zu profitieren.
Was bedeutet das konkret?
Pflicht bei öffentlichen Aufträgen: Schon länger müssen Lieferanten der öffentlichen Hand E-Rechnungen einreichen. Jetzt wird das auch im B2B-Bereich zur Pflicht!
Standardformate: E-Rechnungen müssen auf einem XML-Format basieren – PDFs allein reichen nicht aus.
Warum die Umstellung Sinn macht
Kosten sparen: Weniger Papier und schnellere Verarbeitung.
Zeit gewinnen: Automatisierter Austausch und nahtlose Integration in Buchhaltungssoftware.
Nachhaltigkeit: E-Rechnungen reduzieren den Papierverbrauch und schonen die Umwelt.
Wen trifft die E-Rechnungspflicht:
alle regulären Gewerbetreibende
Land- und Forstwirte
Freiberufler
Vermieter von Wohn- und Gewerberäumen
Betreiber einer Photovoltaikanlagen
Kleinunternehmer
Inhaber eines Liebhabereibetriebs
Gemeinnützige Vereine
Bei Fragen wenden Sie sich am besten an Ihren Steuerberater oder besucht unseren nächsten »Buchhaltungsworkshop!
